Hausordnung

Im gemeinsamen Interesse sämtlicher Bewohner der Tannenburgstr. 5 88048 Friedrichshafen︎ für ein gemeinschaftliches Miteinander und eine ordnungsgemäße Behandlung der Liegenschaft erlassen wir diese Hausordnung. Sie regelt das Zusammenleben aller Bewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten und gilt für alle Bewohner. Das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach ist ohne eine gewisse Ordnung nicht möglich. Deswegen bitten wir Sie alle diese Hausordnung zu befolgen und Rücksicht aufeinander zu nehmen.

Vielen Dank Johanna Bauer mit Maria & Fabian

1. Obhut- und Sorgfaltspflichten

1.1 Die Hauseingangstür, sowie die Tür zur Ferienwohnung, wie auch alle Fenster in der Ferienwohnung sind grundsätzlich beim Verlassen des Hauses abzuschließen.

1.2 Auf Grund einer 2013 erfolgten Innenwärmedämmung, ist die Ferienwohnung mehrmals am Tag zu lüften (mind. 2 Mal pro Tag für mind. 5min), um Schimmelbildung vorzubeugen. Insbesondere in der Küche und dem Bad ist dies nach dem Kochen oder Duschen zwingend erforderlich.

︎1.3 Die Fenster, Balkontür und die Möbel auf der Terrasse (Sonnenschirm, Terrassenmöbel, Liegen) der Ferienwohnung sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und entsprechend zu sichern, um Schäden hierdurch zu vermeiden.

1.4 Das Keramikkochfeld, der Backofen und die Mikrowelle ist nach jedem Gebrauch entsprechend der Verschmutzung mit Sorgfalt zu reinigen. Es dürfen zur Reinigung keine scharfen oder kantigen Gegenstände verwendet werden. Das Keramikkochfeld, der Backofen und die Mikrowelle ist bei Verlassen der Ferienwohnung abzuschalten.

1.5 Durch die Abflussleitungen – insbesondere Bad, Küche und WC – dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Sondermüll.

1.6. Der Hausbewohner verpflichtet sich den Eigentümer/Vermieter schnellstmöglich über Schäden an Mobiliar, Küche, Elektrogeräte, Bad oder an der Wohnung zu informieren. Schäden an Mobiliar, Küche oder zur Ferienwohnung gehörende Gegenstände werden bei Schaden oder Bruch in Rechnung gestellt.

1.7︎. Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an Wasserleitungen ist sofort der Vermieter zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.

2. Ruhezeiten

2.1 Die Hausbewohner sollen sich grundsätzlich so verhalten, dass ihre Mitbewohner nicht durch Lärm,

Musikhören, Musizieren oder ähnliches gestört werden. ︎

2.2.In der Zeit zwischen 21︎︎:00︎︎ Uhr und 0︎7.︎︎00 Uhr werktags bzw. bis 0︎9:00︎︎ Uhr an Sonn- und Feiertagen (︎Nachtruhe)︎ ist Lärm, der außerhalb der eigenen Wohnung dringt, insbesondere auf der Terrasse zu vermeiden. In dieser Zeit sind insbesondere Tonübertragungsgeräte auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Bei geöffnetem Fenster ist zusätzlich gebührend Rücksicht zu nehmen.

︎2.3 Während der Nachtruhe ist der Betrieb der Wasch- und Spülmaschine nicht gestattet, soweit es dem Mieter zugemutet werden kann, diese Geräte tagsüber zu benutzen.

2.4 Bitte vermeiden Sie auch die Entsorgung ihres Abfalls während der Nachtruhe, da hierdurch die Nachtruhe der Nachbarn gestört werden kann.

2.5 Bei Feiern aus besonderem Anlass muss der Eigentümer/Vermieter rechtzeitig informiert werden. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.

3. Reinigung

Die Ferienwohnung wird in einem gemäß der örtlichen Behörden vorgeschriebenen gereinigten und desinfizierten Zustand bei Ankunft übergeben. Dazu zählt auch das Mobiliar und zur Ferienwohnung gehörenden Gegenständen (z.B. Handtücher, Bettwäsche, Kochgeschirr, Geschirr etc.). Bei Abreise ist die Ferienwohnung, dessen Mobiliar und die darin befindlichen Gegenstände in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

4. Müll

4.1. Der Abstellplatz für die Mülltonnen ist der Innenhof, links neben der Eingangstür.
4.2. Der Abstellplatz für die Mülltonnen ist durch alle Gäste und Bewohner des Hauses sauber zu

halten. Der Müll gehört in und nicht neben die Mülltonnen.

4.3. Der im Haushalt anfallende Müll darf nicht im Flur gelagert werden und muss in die dafür vorgesehenen Mülltonnen regelmäßig und ordnungsgemäß verpackt entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen.

Schwarze TonneBlaue TonneGelber SackBraune Tonne
Glas- und Porzellanbruch, Glühbirnen, Gummi, Hygieneprodukte, Katzenstreu, Kehricht, Medikamente, Staubsaugerbeutel, Windeln.PapierVerpackungen ︎inhaltsleer︎ und sonstige Gegenstände aus Kunststoff, Deoflaschen, Joghurtbecher, Konservendosen, Milch- und Saftkartons, ShampooflaschenGartenabfall, Bioabfall verpackt

5. Abstellen Fahrräder

Das Abstellen von Fahrrädern ist nur an vom Vermieter/Eigentümer genehmigten Abstellplätzen erlaubt. Die Fahrräder dürfen nicht an der Hausfassade, Regenrinne, Garage o.ä. angelehnt oder abgeschlossen werden, um Schäden an diesen zu vermeiden.

6. Treppenhaus und Kellerflur

Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.

7. Waschordnung

Die Waschmaschine ist nach Benutzung in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Waschmaschinen sind mit Calgon Kalkreiniger (Tabs werden bereitgestellt) zu verwenden. Wäsche darf nur an geeigneten Stellen getrocknet werden. Das Aufstellen des Wäschetrockners in der Wohnung ist nur gestattet, soweit eine ausreichende Lüftung und/oder Beheizung gewährleistet werden kann, damit Schimmelschäden vermieden werden.

8. Haustiere

8.1 Hunde sind auf Anfrage in der Ferienwohnung erlaubt.

8.2 Der Hundehalter trägt die Verantwortung für seinen Hund.

8.3 Stellen Sie sicher, dass Ihr Hund zu jeder Zeit unter Ihrer Kontrolle ist, es besteht Leinenpflicht, da das Grundstück nur auf einer Seite umzäunt ist. Freies spielen und laufen ist auf dem Grundstück gestattet, solange Sie den Hund zu jeder Zeit beaufsichtigen und kontrollieren können.

8.4 Kleine Missgeschicke Ihres Hundes im Haus oder auf dem Grundstück sollten die Ausnahme sein und sind sofort und unverzüglich zu entfernen.

8.5 Sie dürfen Ihr Haustier nicht für längere Zeit, länger als eine Stunde, ohne Aufsicht in der Ferienwohnung alleine lassen. Auf Grund der neuen Umgebung kann ein Alleinlassen Stress und Unwohlsein bei Ihrem Haustier auslösen, was zu Schäden am Mobiliar und an der Ferienwohnung führen kann. Dog sitting kann auf Anfrage und gegen Gebühr organisiert werden.

9. Rauchen

Das Rauchen in der Wohnung und in öffentlichen Bereichen, wie ︎Treppenhaus, Flure, Keller︎, Terrasse und Garten ist untersagt.

10︎︎. Folgen bei Missachtung der Hausordnung

Mieter, die gegen die Hausordnung verstoßen werden vom Vermieter abgemahnt. Der Vermieter hat das Recht Mietern, die mehrmals abgemahnt wurden, fristlos zu kündigen.

11︎︎. Änderungsrecht

Der Vermieter/Eigentümer ist berechtigt, die vorliegende Hausordnung bei sachlichen Gründen nach Ermessen zu ändern.